Marktordnung

Kunst- und Antikmarkt an der Villa Oppenheim

 

Die handelsüblichen Vorschriften für gewerbliche Anbieter bzw. den Verkauf und Handel mit ausgestellter Reisegewerbekarte sind von Ihnen einzuhalten.

Private Anbieter benötigen keine Reisegewerbekarte.

Sie sind verpflichtet, Ihren Namen bzw. Ihre Firmierung deutlich sichtbar am Stand anzubringen.

Der Standabbau kann nicht vor Ablauf der durch den Veranstalter mitgeteilten Verkaufszeit eingeleitet werden. Der Markt darf erst 30 Minuten nach Ende der Veranstaltung befahren werden.

Bitte verlassen Sie bei Marktende Ihren Platz sauber.

 

 

 


Für alle Veranstaltungen in Berlin gilt die "SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung" der Stadt Berlin: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung